Verbraucherschutz: Widerrufsrecht gilt auch für Vorbestellungen digitaler Videospiele

Bereits im Jahr 2018 beauftragte die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit, gegen das ausgeschlossene Widerrufsrecht im Nintendo eShop vorzugehen. Diese kritisierten den Ausschluss als Verstoß gegen die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU.

Die Klage am Landesgericht Frankfurt wurde Anfang 2020 abgelehnt und entschieden, dass die fehlende Storniermöglichkeit von digitalen Vorbestellungen legal sei. Jedoch ging die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz: vzbv) in Berufung und zog vor das Oberlandesgericht.

Zwischenzeitlich handelte Nintendo und führte eine Möglichkeit ein, Vorbestellungen bis zu sieben Tage vor Veröffentlichung des jeweiligen Spiels stornieren zu können. Doch auch diese Maßnahme scheint nicht weit genug zu gehen.

Das Bild zeigt die Nintendo Switch mit eShop-Bildschirm. (Widerrufsrecht)
Vor einem Jahr führte Nintendo die Möglichkeit ein, Vorbestellungen im eShop zu stornieren

Nintendo muss den Kunden das Widerrufsrecht einräumen

Denn nun hob das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landesgerichts auf und gab der Klage des vzbv im vollen Umfang statt. Nintendo erkannte den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt an und muss sich somit nun dieser Entscheidung beugen.

Nintendo hatte das Widerrufsrecht bisher ausgeschlossen und sich auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung berufen. Da der nach der Vorab-Bestellung zur Verfügung gestellte Download noch gar kein nutzbares Spiel enthält, sind die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts nicht erfüllt. Grund sei, dass das Spiel für die Käufer bis zur Veröffentlichung wertlos ist und der Vertrag von Nintendo in keiner Weise erfüllt wird.

Das Widerrufsrecht ist eine wichtige Errungenschaft des Verbraucherschutzes und darf nicht von Unternehmen umgangen werden. Es ist gut, dass Nintendo den Verbraucher:innen das ihnen zustehende Widerrufsrecht nun einräumen muss.

Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv

Formal gilt das Urteil nur gegenüber norwegischen Verbrauchern. Da die Rechtslage in Norwegen aber aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten entspricht, ist dieses Urteil in der kompletten EU gültig. Nintendo hat inzwischen nicht nur die norwegische, sondern auch die deutsche Version seines eShops geändert.

Findet ihr diese Entscheidung korrekt? Hättet ihr gerne schon mal einen Kauf im Nintendo eShop widerrufen?

Quelle: VZBV

Über Marcel Eidinger 1841 Artikel
Marcel ist im Jahr 1986 geboren, dem Jahr, wo seine Lieblings-Spielereihe ihren Ursprung hat: The Legend of Zelda. Mit seinen nun mehr als 30 Jahren Lebens- und ca. 25 Jahren Nintendo-Erfahrung versucht er euch mit Liebe und Leidenschaft auf dem Laufenden zu halten!

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