Breath of the Wild 2 – Patentanmeldungen geben tieferen Einblick ins Gameplay

Die Zelda-Fans mussten bei den The Game Awards stark bleiben, denn leider blieben jegliche neue Informationen zu Breath of the Wild 2 aus. Nachdem Nintendo zur E3 2019 das Sequel zu Breath of the Wild ankündigte, blieb es lange Zeit still um den sehnlichst erwarteten neuen Ableger. In diesem Jahr veröffentlichte Nintendo abermals zur E3 einen ersten Geschmack, was das Gameplay betrifft.

Bill Trinen löste im Zuge der E3 bei einigen Fans Vorfreude aus, denn er sagte, dass man in den nächsten Monaten Richtung 2022 mit weiteren Informationen zum neuen Abenteuer rund um Link, Zelda und Ganondorf rechnen kann. Doch leider hat sich da bis jetzt nichts getan. Nun sind allerdings Patentanmeldungen aufgetaucht, die zumindest einen kleinen Einblick in bereits gezeigte Gameplay-Mechaniken geben. Diese wurden bereits im Mai diesen Jahres eingereicht und erst kürzlich, am 2. Dezember, veröffentlicht.

In der ersten Anmeldung, welche unter der Nummer 20210370175 bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) veröffentlicht wurde, werden die Bedingungen erläutert, unter denen es möglich ist, durch eine schwebende Plattform von unten nach oben zu gelangen, wie es schon im letzten Trailer gezeigt wurde. Dies beweist, dass es möglich sein wird, diese Aktion frei durchzuführen und nicht nur an bestimmten, festgelegten Punkten.

  • Das Bild zeigt eine Konzeptzeichnung aus einem Patent zu "Breath of the Wild 2".
  • Das Bild zeigt eine Konzeptzeichnung aus einem Patent zu "Breath of the Wild 2".

Die Patentanmeldung US20210370178 bezieht sich ebenfalls auf eine Mechanik, die wir bereits im Trailer gesehen haben. Und zwar handelt es sich hierbei um die Funktion, Objekte in der Zeit zurück zu schicken, also eine Art „Rückspulfunktion“. Aus diesem Patent geht hervor, dass das Objekt in der gleichen Weise in der Zeit zurückgeht, wie in seiner letzten Bewegung, mit einer Darstellung der Kraft durch eine Anzeige. Neben der Möglichkeit, Gegnern dadurch ein Schnippchen zu schlagen, könnte ich mir vorstellen, dass diese Mechanik Verwendung für die Lösung einiger Rätsel findet.

  • Das Bild zeigt eine Konzeptzeichnung aus einem Patent zu "Breath of the Wild 2".
  • Das Bild zeigt eine Konzeptzeichnung aus einem Patent zu "Breath of the Wild 2".
  • Das Bild zeigt eine Konzeptzeichnung aus einem Patent zu "Breath of the Wild 2".

Der freie Fall in Breath of the Wild 2

Die dritte und letzte Anmeldung mit der Nummer US20210370179 zeigt, dass das freie Fallen viel weiter entwickelt sein wird, als man bisher erwarten konnte. Link wird nicht nur verschiedene Haltungen in der Luft einnehmen, sondern dabei auch mit dem Bogen schießen können. So ist es ihm auch möglich, im rückwärtigen Fallen mit Pfeil und Bogen zu agieren, sondern auch in der Luft zu gleiten. Diese dynamischen Posen sind offensichtlich von den akrobatischen Leistungen von Fallschirmspringern inspiriert. Die Möglichkeit, mit dem Bogen im freien Fall zu schießen, könnte auf spannende Kämpfe in der Luft hindeuten.

Aber was genau möchte Nintendo dort eigentlich patentieren lassen?

Aufgrund einiger Rückmeldungen eurerseits und aus eigener Fragestellung heraus habe ich mal einen „European Patent Attorney“ (Europäischer Patentanwalt) gefragt, was Nintendo an dieser Thematik nun genau patentieren lassen will. Zunächst sei gesagt, dass es sich um US-Patentanmeldungen handelt. Außer in Amerika und in Japan wird man sonst in keinem anderen Land diese Patente sehen.

Nintendo versucht mit diesen Anmeldungen, folgendes zu patentieren:

  1. Ein Speichermedium mit einem Computerprogramm, das, wenn es ausgeführt wird, diese Dinge (bei entsprechendem User Input) tut
  2. Eine Computervorrichtung mit einem Prozessor, der so konfiguriert ist, dass er diese Dinge tut
  3. Ein Computersystem mit einem Controller und einer Computervorrichtung mit einem Prozessor, der so konfiguriert ist, dass er diese Dinge tut
  4. Ein entsprechendes Verfahren, das von einem System mit einem Prozessor ausgeführt wird

Manche mögen sich jetzt fragen, was das Ganze nun soll. Nun, es handelt sich hier offensichtlich um die Nintendo Switch. Um genau zu sein, geht es speziell um:

  1. Die Cartridge mit dem Spiel (Speichermedium)
  2. Die Switch (ohne Controller) mit dem Spiel
  3. Die Switch mit Controller und dem Spiel
  4. Ein abstraktes Spielverfahren, das von der Switch ausgeführt wird

Sollte dies so patentiert werden, würde es bedeuten, dass man diese Spielmechaniken nicht auf einem PC oder anderer Videospielplattform implementieren darf, ohne Nintendo um Zustimmung gefragt zu haben. Im Umkehrschluss heißt das, dass Nintendo jedem verbieten könnte, Spiele mit diesen Spielmechaniken in den USA zu verkaufen.

In Europa ist dieses Szenario, wie eingangs beschrieben, nicht möglich. Das liegt daran, dass „Pläne, Regeln und Verfahren für Spiele“ per Patentgesetz nicht als Erfindung angesehen werden.


Während wir auf neue offizielle Informationen von Nintendo zu Breath of the Wild 2 warten, empfehlen wir euch, den bislang aktuellsten Trailer noch einmal anzusehen und dabei auf die oben genannten Mechaniken zu achten:

Was haltet ihr von dem tieferen Einblick in die Gameplay-Mechaniken von „Breath of the Wild 2“? Hofft ihr, dass die Veröffentlichung der Patente auf baldige neue Informationen hindeutet?

Quelle: Gamereactor
Bilder: © Nintendo

Über Marcel Eidinger 1839 Artikel
Marcel ist im Jahr 1986 geboren, dem Jahr, wo seine Lieblings-Spielereihe ihren Ursprung hat: The Legend of Zelda. Mit seinen nun mehr als 30 Jahren Lebens- und ca. 25 Jahren Nintendo-Erfahrung versucht er euch mit Liebe und Leidenschaft auf dem Laufenden zu halten!

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