Nintendo gewinnt Gerichtsverfahren – Digitale Spiele müssen nicht stornierbar sein

Der norwegische Verbraucherrat brachte im Februar 2018 Probleme mit Nintendo zur Sprache. Grund dafür war die Unfähigkeit, eShop-Vorbestellungen zu stornieren. Ende letzten Jahres fühlte sich die deutsche Verbraucherschutzbehörde deswegen auf den Plan gerufen und verklagte Nintendo aufgrund des fehlenden Widerrufs bzw. der nicht vorhandenen Stornierungsmöglichkeit für digital erworbene Spiele. Die Annahme war, dass diese Praxis gegen geltendes norwegisches und europäisches Recht verstößt.

Nintendo hat auf seiner Webseite sogar einen eigenen Hilfebeitrag dazu. Dort steht geschrieben:

Wie lautet die Stornierungsbedingung für digitale Käufe?

Alle Verkäufe (inklusive Vorbestellungen) sind final. Bitte gehen Sie sicher, dass Sie alle Downloadvoraussetzungen für Ihr Spiel erfüllen, bevor Sie bestellen.

Nintendo Hilfe

Ein erstes Urteil ist nun gefällt worden, aus welchem Nintendo als Sieger hervorgeht. Die deutschen Gerichte haben entschieden, dass es legal ist, Vorbestellungen nicht stornieren zu können. Obwohl gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde, kann es sein, dass sich bis zu eineinhalb Jahre lang nichts an dem Fall tut.

Dass es auch anders gehandhabt wird, zeigt beispielsweise die Plattform Steam. Dort können Spiele und Softwareanwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Kauf zurückgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Spielzeit weniger als zwei Stunden betragen muss.

Wie steht ihr zu der Thematik? Mal von Gesetzen abgesehen: Sollten Vorbestellungen digitaler Videospiele aus dem eShop stornierbar sein?

Quelle: Nintendo Everything; Titelbild ©Engadget

Über Marcel Eidinger 1841 Artikel
Marcel ist im Jahr 1986 geboren, dem Jahr, wo seine Lieblings-Spielereihe ihren Ursprung hat: The Legend of Zelda. Mit seinen nun mehr als 30 Jahren Lebens- und ca. 25 Jahren Nintendo-Erfahrung versucht er euch mit Liebe und Leidenschaft auf dem Laufenden zu halten!

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