Gamevice – Patenttroll setzt zweites Verfahren durch

Wie wir berichteten strebte der Produzent und Patenttroll für Phone-Zubehör Gamevice ein zweites Patentverfahren gegen Ninendo an. Konkret geht es um die Joy-Con-Controller und deren Verwendung mit der Nintendo Switch. Dieses System hat Nintendo angeblich abgekupfert.

Wie nun kürzlich die Internationale US-Handelskommission mitteilte, nimmt sie das Verfahren durch diese wieder auf. Damit hat der Patenttroll Gamevice einen ersten Schritt getan, um den Verkauf der Nintendo Switch in den USA zu verbieten. So lange zumindest, bis keine Lizenzgebühren und wohl auch Schadensersatz an Gamevice fließen.

Es folgt nun eine Zusammenfassung der Mitteilung durch die Internationale US-Handelskommission.

Hiermit wird bekanntgegeben, dass eine Beschwerde bei den USA einging. Diese wurde gemäß Abschnitt 337 des Handelsgesetztes von 1930 in seiner geänderten Fassung, am 27. März 2020 eingereicht. Antragsteller ist Gamevice Inc. mit Sitz in Simi Valley, Kalifornien. Ergänzend zur Beschwerde wurden am 07., 14. und 15. April Briefe eingeschickt.
In der Beschwerde werden Verstöße gegen Abschnitt 337 geltend gemacht. Diese regelt die Einfuhr für den Verkauf vorgesehene tragbare Spielekonsolen. Außerdem weisen diese anzubringende Controller und Komponenten auf. Somit zeigt Gamevice ein Verstoß gegen Patent 10.392.393 durch Nintendo an. In der Beschwerde wird angeführt, dass hierfür eine Branche in den USA existiert, wodurch die Internationale US-Handelskommission dafür verantwortlich ist.
Der Beschwerdeführer fordert die Kommission auf eine Untersuchung einzuleiten. Sollte diese zu Gunsten des Antragstellers verlaufen, sollen Begrenzungsanordnungen und Unterlassung angeordnet werden.

Quelle: Internationale US-Handelsbehörde
Das Bild zeigt die angeblich durch Nintendo geklaute Technik des Patenttroll Gamevice.
©Gamevice

Verletzt Nintendo das Patent von Gamevice tatsächlich?

Sollte Gamevice mit diesem Verfahren durchkommen, kann Nintendo wohl mit hohen Zahlungen rechnen. Des Weiteren dürften für jede verkaufte Switch in den USA noch zu verhandelnde Lizenzgebüren anfallen. Außerdem ist eine Klage in der EU mit der gleichen Intervention nicht auszuschließen. Das Verfahren könnte also weitreichende Folgen für Nintendo haben.

Wie ihr auf dem oben verwendeten Bild erkönnen könnt, handelt es sich tatsächlich um anbringbare Controller. Diese sind jedoch nicht für den Konsolen-, sondern vielmehr dem Smartphone-Markt, vorgesehen. Was haben also konkret Smartphones mit Konsolen zu tun?

Auch wenn auf den erstgenannten sehr viele Pay-to-win-Games laufen: Welcher Smartphone-Besitzer kauft sich diese Aufsätze? Des Weiteren werden diese aufgesteckt, sind auf der Rückseite mit einem Breitbandkabel verbunden und werden nicht seitlich eingeschoben. Dem Kenner fallen die massiven Unterschiede also sofort ins Auge. Ebenso ist Nintendo aufgrund der unterschiedlichen Märkte überhaupt kein Konkurrent für Gamevice. Auch wenn die Internationale US-Handelskommision scheinbar Smartphones mit Konsolen gleichsetzt. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Verfahren endet.

Ich persönlich finde, hier versucht ein Unternehmen seine Taschen ohne zusätzliche Eigenleistung zu füllen. Früher nannte man so etwas Wegelagerei. Aber wie seht ihr das?

Quelle: NintendoSoup

Titelbild: ©Gamevice

Über Christian Walter 90 Artikel
1978 konnten dank fleissiger Gamer die ,,Space Invaders" aufgehalten werden. Im gleichen Jahr erblickte ich das Licht der Welt. Im Jahre 1987 zog dann ein Atari 2600 in unserem Wohnzimmer ein. Fortan blieb ich in Form von diversen Systemen dem Phänomen Video- und Computerspielen treu. Nintendo nahm dabei in meinem Herzen immer einen besonderen Platz ein.

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